• Altersrückstellungen / Alterungsrückstellungen
    • Da die Gesundheitskosten im Alter tendenziell steigen, wäre es für ältere Menschen kaum noch bezahlbar, in die PKV einzutreten oder die Beiträge zu stemmen.
    • Um dem entgegenzuwirken, bildet die PKV Altersrückstellungen. Ein Teil Ihrer Beiträge wird angespart und verzinst, um die steigenden Kosten im Alter abzufedern.
    • So werden starke Beitragsanstiege im Alter vermieden.
    • Die Höhe der Altersrückstellungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif.
  • Ambulante Kur
    • Bei einer ambulanten Kur müssen Sie nicht in einer Klinik übernachten, sondern können in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben oder eine Ferienwohnung mieten.
    • Die Behandlungen und Therapien finden in einer Kureinrichtung statt, die Sie täglich aufsuchen.
    • Ambulante Kuren sind oft günstiger als stationäre Kuren und ermöglichen Ihnen mehr Flexibilität.
  • Anschlussheilbehandlung AHB
    • Eine AHB ist eine medizinische Rehabilitation, die direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt (maximal 14 Tage nach Entlassung).
    • Sie dient dazu, Ihre Gesundheit nach einer schweren Erkrankung oder Operation wiederherzustellen und Ihre Arbeitsfähigkeit zu verbessern.
    • Die AHB findet in der Regel in speziellen Rehakliniken statt und umfasst verschiedene Therapien, z. B. Physiotherapie, Ergotherapie und psychologische Betreuung.
    • Die Kosten für die AHB werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, allerdings kann es Zuzahlungen geben.
  • Ersatzkrankenhaustagegeld
    • Mit dem Ersatzkrankenhaustagegeld können Sie die Kosten abdecken, die während eines Krankenhausaufenthalts entstehen können, z. B. für die Unterbringung eines Angehörigen, der Sie besucht, oder für den Verdienstausfall.
    • Die Höhe des Tagegeldes ist in Ihrem PKV-Tarif festgelegt und wird pro Tag des Krankenhausaufenthalts gezahlt.
    • Sie können das Tagegeld frei verwenden, es ist nicht an bestimmte Ausgaben gebunden.
  • Gebührenordnung GOÄ GOZÄ
    • Die GOÄ und die GOZ regeln die Abrechnung von ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
    • Sie enthalten ein Verzeichnis aller Leistungen mit den entsprechenden Gebührenpunkten.
    • Ärzte und Zahnärzte können den Steigerungssatz der Gebührenpunkte je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der Behandlung selbst bestimmen.
    • Privatversicherte erhalten die Rechnung direkt und reichen sie bei ihrer PKV zur Erstattung ein.
  • Gemischte Anstalten
    • Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, die sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten behandeln.
    • Sie haben sowohl mit der GKV als auch mit den PKV-Unternehmen Verträge abgeschlossen.
    • Für privat Versicherte gelten in gemischten Anstalten die gleichen Leistungen und Bedingungen wie in Privatkliniken.
  • Geschlossener Katalog
    • In einem PKV-Tarif mit geschlossenem Katalog ist genau festgelegt, welche Leistungen die Versicherung erstattet.
    • Leistungen, die nicht im Katalog aufgeführt sind, werden nicht übernommen, auch wenn sie medizinisch notwendig sind.
    • Geschlossene Kataloge sind in der Regel günstiger als offene Kataloge, bieten aber weniger Flexibilität.
  • Gesetzlich eingeführte Programme
    • Gesetzlich eingeführte Programme sind Programme zur Früherkennung von Krankheiten, die von der GKV angeboten werden.
    • Ziel dieser Programme ist es, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden.
    • Beispiele für gesetzlich eingeführte Programme sind die Krebsvorsorge, die Kinderuntersuchungen und die Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene.
    • Auch Privatversicherte können an diesen Programmen teilnehmen.
  • Gesundheitsprüfung
    • Bevor Sie in die PKV aufgenommen werden, müssen Sie eine Gesundheitsprüfung absolvieren.
    • Dabei werden Ihre bisherigen Krankheiten und Beschwerden erfasst, um Ihr individuelles Krankheitsrisiko einzuschätzen.
    • Anhand der Gesundheitsprüfung entscheidet die PKV, ob sie Sie versichert und zu welchen Konditionen.
    • Bei Vorerkrankungen kann es zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung des Antrags kommen.
    • GILT SO NICHT FÜR DEN INTERNEN TARIFWECHSEL. Details siehe FAQ
  • Häusliche Krankenpflege
    • Häusliche Krankenpflege umfasst alle professionellen Pflegeleistungen, die Sie zu Hause in Anspruch nehmen können, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig sind.
    • Dazu gehören z. B. die Körperpflege, die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, die Medikamentengabe und die medizinische Versorgung.
    • Häusliche Krankenpflege kann von ambulanten Pflegediensten oder von freiberuflichen Pflegekräften erbracht werden.
    • Die Kosten für die häusliche Krankenpflege werden anteilig von der Pflegeversicherung und der PKV übernommen.
  • Heilmittel
    • Heilmittel sind Leistungen, die von Ärzten verordnet werden, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen oder zu erhalten.
    • Dazu gehören z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungsberatung.
    • Heilmittel werden in der Regel von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen oder Ernährungsberatern erbracht.
    • Die Kosten für Heilmittel werden von der PKV in der Regel anteilig übernommen.
  • Hilfsmittel
    • Hilfsmittel sind medizinische Produkte, die Ihnen im Alltag helfen, Ihre Krankheit oder Behinderung zu bewältigen.
    • Dazu gehören z. B. Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen, Brillen, Kompressionsstrümpfe und Inkontinenzhilfen.
    • Hilfsmittel werden in der Regel von Sanitätshäusern oder Orthopädietechnikern angepasst und verkauft.
    • Die Kosten für Hilfsmittel werden von der PKV in der Regel anteilig übernommen.
  • Höchsteintrittsalter
    • Das Höchsteintrittsalter ist das maximale Alter, bis zu dem Sie in die PKV aufgenommen werden kannst.
    • Es variiert je nach Versicherungsunternehmen und Tarif.
    • In der Regel liegt das Höchsteintrittsalter zwischen 55 und 65 Jahren.
    • Nach Erreichen des Höchsteintrittsalters ist ein Wechsel in die PKV in der Regel nicht mehr möglich.
    • FÜR INTERNE TARIFWECHSEL GIBT ES KEIN HÖCHSTALTER!
  • Hufeland
    • Die Hufeland-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die sich für die Förderung der Gesundheit und der medizinischen Versorgung einsetzt.
    • Sie wurde 1970 vom Verband der privaten Krankenversicherung gegründet.
    • Die Hufeland-Stiftung fördert Forschungsprojekte, vergibt Preise und Auszeichnungen und informiert die Öffentlichkeit über Gesundheitsthemen.
  • Mehrleistungsausschluss / Mehrleistungsverzicht
    • Mit einem Mehrleistungsausschluss oder Mehrleistungsverzicht können Sie in der PKV auf bestimmte Leistungen verzichten, um Ihren Beitrag zu reduzieren.
    • Sie können z. B. auf die Chefarztbehandlung, das Einzelzimmer oder die freie Krankenhauswahl verzichten.
    • Der Mehrleistungsausschluss ist in der Regel dauerhaft, der Mehrleistungsverzicht kann oft wieder rückgängig gemacht werden.
    • IST BEIM INTERNEN TARIFWECHSEL DIE ALTERNATIVE ZUM RISIKOZUSCHLAG
  • Naturheilverfahren
    • Naturheilverfahren sind Behandlungsmethoden, die auf natürlichen Heilkräften basieren.
    • Dazu gehören z. B. Homöopathie, Akupunktur, Phytotherapie, Osteopathie und Chiropraktik.
    • Naturheilverfahren werden in der Regel von Heilpraktikern oder Ärzten mit Zusatzausbildung durchgeführt.
    • Die Kosten für Naturheilverfahren werden von der PKV in der Regel anteilig übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden.
  • Offener Katalog
    • In einem PKV-Tarif mit offenem Katalog werden auch Leistungen erstattet, die nicht im Katalog aufgeführt sind, sofern sie medizinisch notwendig sind.
    • Offene Kataloge bieten Ihnen mehr Flexibilität bei der Wahl der Behandlungsmethode, sind aber in der Regel teurer als geschlossene Kataloge.
  • Optionsrecht
    • Das Optionsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, später in einen anderen Tarif Ihrer PKV zu wechseln, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
    • Sie können z. B. in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern.
    • Das Optionsrecht ist in der Regel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, z. B. an ein bestimmtes Alter oder eine bestimmte Versicherungsdauer.
  • Pauschalleistung
    • Eine Pauschalleistung ist eine festgelegte Leistung, die von der PKV unabhängig von den tatsächlichen Kosten erstattet wird.
    • Pauschalleistungen gibt es z. B. für Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerleistungen.
    • Die Höhe der Pauschalleistung ist in Ihrem PKV-Tarif festgelegt.
  • Primärarztprinzip / Hausarztprinzip
    • In einigen PKV-Tarifen mit Primärarztprinzip müssen Sie einen Hausarzt als ersten Ansprechpartner wählen.
    • Der Hausarzt koordiniert Ihre Behandlung und überweist Sie gegebenenfalls an Fachärzte.
    • Das Primärarztprinzip soll dazu beitragen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken und die Qualität der Versorgung zu verbessern.
  • Risikozuschlag / Wagniszuschlag
    • Ein Risikozuschlag wird erhoben, wenn Sie ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben, z. B. aufgrund von Vorerkrankungen.
    • Der Risikozuschlag erhöht Ihren Beitrag und wird in der Regel dauerhaft erhoben.
    • Die Höhe des Risikozuschlags hängt von Ihrem individuellen Krankheitsrisiko ab.
    • KANN BEIM INTERNEN TARIFWECHSEL DURCH MEHRLEISTUNGSVERZICHT UMGANGEN WERDEN
  • Stationäre Regelleistungen
    • Stationäre Regelleistungen sind Leistungen, die bei einem Krankenhausaufenthalt von der PKV übernommen werden.
    • Dazu gehören z. B. die Unterbringung im Krankenhaus, die Verpflegung, die ärztliche Behandlung, die Medikamente und die Operationen.
    • Die Höhe der stationären Regelleistungen ist in Ihrem PKV-Tarif festgelegt.
  • Verbandmittel
    • Verbandmittel sind Materialien, die zur Wundversorgung eingesetzt werden.
    • Dazu gehören z. B. Verbände, Pflaster, Kompressen, Wundsalben und Desinfektionsmittel.
    • Verbandmittel werden in der Regel von Ärzten oder Pflegekräften angelegt.
    • Die Kosten für Verbandmittel werden von der PKV in der Regel übernommen.
  • Zahnstaffel
    • Die Zahnstaffel ist eine Regelung in der PKV, die die Erstattung von Zahnersatzleistungen in den ersten Jahren der Versicherung begrenzt.
    • In den ersten Jahren werden nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten erstattet, der mit zunehmender Versicherungsdauer steigt.
    • Die Zahnstaffel soll verhindern, dass Versicherte erst dann in die PKV wechseln, wenn sie teuren Zahnersatz benötigen.
    • BEIM INTERNEN TARIFWECHSEL GIBT ES KEINE ZAHNSTAFFEL IM NEUEN TARIF!